Welt der Schusswaffen: Welche Varianten gibt es?

Welt der Schusswaffen: Welche Varianten gibt es?

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Als Schusswaffe bezeichnet man ballistische Geräte, welche in Kampfhandlungen, bei der Jagd, zur gezielten Tötung von Menschen oder zur Signalgebung verwendet werden. Auch für Injektionen bei gefährlichen Tieren sowie zum Zwecke der Vermessung werden Schusswaffen hergenommen. Unter den Begriff „Schusswaffen“ fallen Handfeuerwaffen und mechanische Schusswaffen wie Bögen, Katapulte und Co.

Das sind die gängigsten Schusswaffen-Arten

Die Handfeuerwaffe
Bei der Handfeuerwaffe bilden sich heiße Gase, welche als Antrieb der Geschosse dienen. Die Munition muss vor dem Austritt einen Lauf überwinden.

Faustfeuerwaffen
Hier sprechen wir von Schusswaffen, die einhändig in Betrieb genommen werden und somit nicht die Kriterien einer Langwaffe erfüllen. Normalerweise ist hier von Pistolen und Revolvern die Rede.

Druckluftwaffen
Druckluftwaffen, welche umgangssprachlich auch Luftdruckwaffe genannt werden, fallen ebenfalls unter die Schusswaffen. Um die Geschosse anzutreiben, kommen kalte Gase zum Einsatz. Druckluftwaffen sind hauptsächlich für den Schießsport gedacht. Es gibt Modelle, welche komprimierte Luft, die sich in der Waffe selbst befindet, verwenden. Andere Fabrikate kommen mit einer aufschraubbaren Patrone daher, welche die Luft bei Schussabfeuerung ausstößt.

Federdruckwaffen
Hier werden die Geschosse durch eine vorgespannte Feder in Bewegung gebracht. Dies geschieht entweder durch die Betätigung des Abzugs oder über einen Kolben, der einen Überdruck verursacht. Früher wurde diese Waffenart im Schießsport verwendet, doch heute würde man wohl keinen Wettkampfteilnehmer mehr damit antreffen.

Repetierwaffen
Bei einer Repetierwaffe muss nach jedem Schuss händisch nachgeladen werden.

Einzelladerwaffen
Bei dieser Art ist keine Automatik vorhanden, was bedeutet, dass der Schießende vor jedem Schuss händisch eine neue Patrone einlegen muss.

Darf ich in Deutschland eine Schusswaffe besitzen?

Der Besitz von Schusswaffen wird in Deutschland durch das WaffG geregelt. Um in Deutschland eine Schusswaffe in seinen Besitz nehmen zu dürfen, sind folgende Kriterien zu erfüllen:

Der Interessent muss das 18. Lebensjahr erreicht haben. Er muss seine Zuverlässigkeit nachweisen, was bedeutet, dass er keine besonderen Straftaten verübt haben darf. Die persönliche Eignung muss gegeben sein. Er darf keine psychischen Erkrankungen aufweisen, muss geschäftsfähig sein und darf keiner Drogenabhängigkeit nachgehen. Er muss einen Grund vorweisen. Will er Sportschütze oder Jäger werden? Besitzt er vielleicht ein Juweliergeschäft und ist deshalb einer besonderen Gefahr ausgesetzt? Stimmen die Gegebenheiten, muss der Interessent die Waffensachkunde absolvieren und sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?

Waffenbesitzkarte
Wer über eine Waffenbesitzkarte verfügt, darf, wie der Name bereits verrät, eine Waffe in seinem Besitz haben. Das heißt aber nicht, dass er sie auch führen darf.

Kleiner Waffenschein
Einen kleinen Waffenschein kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zuverlässig ist, beantragen. Es muss eine Gebühr von etwa 50 Euro entrichtet werden. Mit dem kleinen Waffenschein darf man Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen mitführen. Nach § 10 Abs. 4 Satz 4 muss man die Munition aber stets getrennt von der Waffe transportieren. Ein PTB-Zeichen muss vorhanden sein.

Großer Waffenschein
Wer seinen Bedarf nachgewiesen und die Sachkundeprüfung bestanden hat, darf Waffen ohne PTB-Zeichen führen und besitzen. Eine Ausnahme stellen Feste und andere feierliche Veranstaltungen dar. (Siehe §42 WaffG) Wer einen großen Waffenschein beantragt, muss mit Kosten in Höhe von 200 Euro rechnen.

Die richtige Lagerung einer Waffe

Waffen und Munition sind grundsätzlich getrennt voneinander aufzubewahren. Die Schränke müssen verschlossen sein. Im Pkw ist ein abschließbarer Koffer herzunehmen, den man vom Fahrersitz aus nicht erreichen kann. In einem Waffenschrank Klasse 1 können Langwaffen, Kurzwaffen sowie Munition aufbewahrt werden. Die Sicherheitsstufe 1 berechtigt Sie zum Lagern unbegrenzt vieler Waffen. Den Klasse 1 Waffenschrank, welcher nach den Regularien der EN 1143 geprüft und zertifiziert wurde, gibt es mit verschiedenen Schließvarianten. Sie haben die Wahl zwischen einem mechanischen Zahlenschloss, einem Elektroschloss mit Zahlencode und einem Elektronikschloss mit Fingerabdruck. Sicherer geht es nun wirklich nicht!

Von

@:Heist Convention Redaktion